Unterfangung- und Ertüchtigungsarbeiten

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Unterfangungen und Ertüchtigungsarbeiten sind bautechnische Maßnahmen zur Lastabtragung und Sanierung von Bestandsfundamenten. Sie werden gemäß DIN 4123 in kleinen, abschnittsweisen Schritten ausgeführt, um die Standsicherheit des Gebäudes zu gewährleisten, Setzungen zu minimieren und tiefere, tragfähige Baugrundschichten zu erreichen.

Wesentliche Verfahrensweisen

  • Abschnittsweiser Aushub: Der Boden unter dem Altfundament wird abschnittsweise (maximal 1,25 m Breite) bis zur erforderlichen Tiefe ausgehoben. Zwischen zwei offenen Abschnitten muss der unberührte Abstand mindestens die dreifache Abschnittsbreite betragen.

  • Kraftschlüssige Betonage: Der freigelegte Hohlraum wird umgehend mit neuem Beton, Stahlbeton oder Mauerwerk kraftschlüssig unter das vorhandene Fundament betoniert, bevor der nächste Abschnitt erfolgt.

  • Alternative Verfahren: Neben der konventionellen Hand- oder Baggermethode kommen Bodenverfestigungen wie das Düsenstrahlverfahren (DIN EN 12716) oder Bindemittelinjektionen zum Einsatz.

Bautechnische Anforderungen und Nachweise

  • Geotechnische Nachweise: Vor Beginn müssen die Grundbruchsicherheit nach DIN 4017 sowie der Nachweis für die Standsicherheit der Unterfangung im Endzustand und in den Zwischenbauzuständen vorliegen.

    Geometrie: Die Wanddicke der neuen Unterfangung muss mindestens der Dicke des vorhandenen Fundaments entsprechen und mindestens 50 cm tiefer als die geplante Baugrubensohle reichen.

  • Sicherung im Ruhrgebiet: Insbesondere in Regionen mit bergbaulichen Einflüssen – wie dem Raum Oberhausen – sind vorab detaillierte Baugrundmodelle und flankierende geotechnische Untersuchungen für Gründungsertüchtigungen essenziell.

Unterfangungen und Ertüchtigungsarbeiten sind bautechnische Maßnahmen zur Lastabtragung und Sanierung von Bestandsfundamenten. Sie werden gemäß DIN 4123 in kleinen, abschnittsweisen Schritten ausgeführt, um die Standsicherheit des Gebäudes zu gewährleisten, Setzungen zu minimieren und tiefere, tragfähige Baugrundschichten zu erreichen.

Wesentliche Verfahrensweisen

  • Abschnittsweiser Aushub: Der Boden unter dem Altfundament wird abschnittsweise (maximal 1,25 m Breite) bis zur erforderlichen Tiefe ausgehoben. Zwischen zwei offenen Abschnitten muss der unberührte Abstand mindestens die dreifache Abschnittsbreite betragen.

  • Kraftschlüssige Betonage: Der freigelegte Hohlraum wird umgehend mit neuem Beton, Stahlbeton oder Mauerwerk kraftschlüssig unter das vorhandene Fundament betoniert, bevor der nächste Abschnitt erfolgt.

  • Alternative Verfahren: Neben der konventionellen Hand- oder Baggermethode kommen Bodenverfestigungen wie das Düsenstrahlverfahren (DIN EN 12716) oder Bindemittelinjektionen zum Einsatz.

Bautechnische Anforderungen und Nachweise

  • Geotechnische Nachweise: Vor Beginn müssen die Grundbruchsicherheit nach DIN 4017 sowie der Nachweis für die Standsicherheit der Unterfangung im Endzustand und in den Zwischenbauzuständen vorliegen.

    Geometrie: Die Wanddicke der neuen Unterfangung muss mindestens der Dicke des vorhandenen Fundaments entsprechen und mindestens 50 cm tiefer als die geplante Baugrubensohle reichen.

  • Sicherung im Ruhrgebiet: Insbesondere in Regionen mit bergbaulichen Einflüssen – wie dem Raum Oberhausen – sind vorab detaillierte Baugrundmodelle und flankierende geotechnische Untersuchungen für Gründungsertüchtigungen essenziell.